FAQ – Häufig gestellte Fragen

Sobald wir im Laufe einer Anfrage eine verbindliche Buchungsbestätigung bekommen, pflegen wir die Buchung unmittelbar in den Belegungsplan ein. Hier finden Sie alle derzeit freien Zeiträume der Ferienwohnung 1 und der Ferienwohnung 2.

Wir haben uns dafür entschieden unsere Wohnungen allergikerfreundlich zu halten. Daher sind Haustiere leider nicht erlaubt. Wir bitten um Verständnis.

Hochstuhl und Kinderbett können bei Bedarf kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Die Steckdosen in "Kinderhöhe" sind mit Steck-Sicherungen versehen.

Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, sind wir natürlich gerne für Sie und Ihre ganze Familie da.

Innerhalb der Gebäude herrscht ausnahmslos Rauchverbot (Rauchmelder in den Schlafräumen). Jedoch kann auf Balkon, Terrasse, sowie im Außenbereich der Ferienwohnungen geraucht werden. Bitte geben Sie uns vor Anreise Bescheid, damit wir Ihnen Aschenbecher zur Verfügung stellen können. Wir bitten Sie darum das Gelände stets sauber zu halten.

Die Kurtaxe der Stadt Stockach wird bei der Anreise zzgl. zum Mietpreis erhoben. Sie beträgt derzeit pro Person (ab 15 Jahren) und pro Nacht 1€.

Als Gast der Stadt Stockach profitieren Sie von ermäßigten Eintritten in vielen Attraktionen sowie vom kostenfreien ÖPNV. Bei Ihrer Anreise erhalten Sie detaillierte Informationen zur Kurtaxe.

Auszüge aus der Satzung der Stadt Stockach:

§ 1 Erhebung einer Kurtaxe
Die Gemeinde erhebt zur Deckung ihres Aufwands für die Herstellung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten Einrichtungen und für die zu diesem Zweck durchgeführten Veranstaltungen eine Kurtaxe.

§ 3 Maßstab und Satz der Kurtaxe
(1) Die Kurtaxe beträgt je Person und Aufenthaltstag ganzjährig 1,00 €

§ 4 Befreiungen, Ermäßigungen
(1) Von der Entrichtung der Kurtaxe sind befreit:
a) Kinder bis einschließlich 14 Jahren

§ 5 Gästekarte
(1) Jede Person, die der Kurtaxepflicht unterliegt [...], hat Anspruch auf eine Gästekarte. Die Gästekarte wird auf den Namen des Kurtaxepflichtigen ausgestellt und ist nicht übertragbar.
(2) Die Gästekarte berechtigt zum Besuch und zur Benutzung der Einrichtungen und Veranstaltungen, die die Gemeinde für Kur- und Erholungszwecke bereitstellt bzw. durchführt.

§ 7 Meldepflicht
(1) Wer Personen gegen Entgelt beherbergt, einen Campingplatz oder seine Wohnung als Ferienwohnung ortsfremden Personen gegen Entgelt zur Verfügung stellt, ist verpflichtet, bei ihm verweilende Personen innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft bzw. Abreise an- bzw. abzumelden.

§ 8 Einzug und Abführung der Kurtaxe
(1) Die nach § 7 Abs. 1 und 2 Meldepflichtigen haben, soweit nicht nach § 6 Abs. 2 ein Kurtaxebescheid ergeht, die Kurtaxe von den kurtaxepflichtigen Personen einzuziehen und an die Gemeinde abzuführen. Sie haften der Gemeinde gegenüber für den vollständigen und richtigen Einzug der Kurtaxe.
(2) Weigert sich eine kurtaxepflichtige Person die Kurtaxe zu entrichten, hat dies der Meldepflichtige der Stadt unverzüglich unter Angabe von Name und Adresse des Kurtaxepflichtigen zu melden.

Ausnahmeregelungen und weitere Informationen finden Sie auf der Website der Stadt Stockach sowie in folgendem PDF.

Natürlich können Sie auch Ihre eigene Bettwäsche mitbringen. Eine Nutzung der Schlafmöglichkeiten ohne Bettwäsche ist jedoch nicht gestattet. Bitte geben Sie uns bereits bei der Buchung Bescheid, ob Sie Ihre Bettwäsche selbst mitbringen. Nur so können wir auf unnötigen Aufwand bei der vorherigen Endreinigung verzichten und die Schlafmöglichkeiten unbezogen lassen.

Sie sind angereist und haben trotz Vorankündigung Ihre eigene Bettwäsche vergessen? Kein Problem – Sprechen Sie uns einfach an.

In allen Unterkünften gibt es kabelloses Internet. Der Zugang zum WLAN ist in der Wohnung hinterlegt. Sollten Sie unseren Internetzugang nutzen, setzten wir eine rechtlich einwandfreie Nutzung voraus. Wird wider Erwarten mit dem WLAN-Gastzugang eine Rechtsverletzung begangen, können rechtliche Schritte gegen Sie eingeleitet werden.

Sie können alternativ die "Fritz-Gegauf-Straße, 78333 Stockach-Wahlwies" anfahren. Die Ferienwohnung 2 befindet sich gegenüber der Hausnummer 10.
Wenn Sie per Smartphone navigieren, können Sie die Straße Am Roßberg auch über den Online-Dienst Google Maps finden.